Feuerungskontrolle
Messperioden
Die Abgasmessung an Ölfeuerungen muss alle 2 Jahre und an Gasfeuerungen alle 4 Jahre durchgeführt werden. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden in gerade und ungerade Messjahre eingeteilt. In den unten aufgeführten Gemeinden sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle zuständig.
Die Messung sollte innerhalb des zugeteilten Kalenderjahres durchgeführt werden. An neu installierten oder sanierten Anlagen muss auch ausserhalb der Messperiode eine Abnahmemessung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt werden.
Ölfeuerungen im 2023
5113 Holderbank
5702 Niederlenz
5108 Oberflachs
5116 Schinznach-Bad
5107 Schinznach-Dorf
5112 Thalheim
Ölfeuerungen im 2024
5105 Auenstein
5242 Lupfig
5103 Möriken-Wildegg
5102 Rupperswil
5246 Scherz
5106 Veltheim
Gasfeuerungen im 2023
5113 Holderbank
5702 Niederlenz
Gasfeuerungen im 2024
5242 Lupfig
5103 Möriken-Wildegg
5102 Rupperswil
5246 Scherz